Saturday 28 January 2017

Aktienoptionen 110

Zeile 249 - Abzug von Wertpapieroptionen Wenn Sie Wertpapiere, für die Sie zuvor den steuerpflichtigen Vorteil aufgeschoben haben (siehe Zeile 101), Anspruch 50 des Betrags aus Zeile 4 des Formulars T1212, Aufzählung der aufgeschobenen Wertpapieroptionen gewährt haben Um einen Abzug für die Spende von Wertpapieren, die Sie durch Ihren Arbeitgeber Sicherheitsoptionen Plan erworben behaupten. Weitere Informationen finden Sie unter Geschenke von Wertpapieren, die im Rahmen eines Sicherungsoptionsplans in Pamphlet P113, Geschenke und Einkommensteuer erworben wurden. Vervollständigung Ihrer Steuererklärung Claim160on Zeile 249 die Summe der in den Boxen16039 und 41 Ihrer T4-Slips angegebenen Beträge. Darüber hinaus können Sie, wenn Sie Wertpapiere, für die Sie zuvor den steuerpflichtigen Vorteil aufgeschoben haben (siehe Zeile 101), auf Anspruch 50 des Betrags aus Zeile 4 des Formulars T1212, Aufstellung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten zurückerstatten. Formulare und Veröffentlichungen Zugehörige Themen Sekundäres Menü Site Information Kontaktinformationen Bleiben Sie in Verbindung Regierung von Kanada footer17 CFR Part 211 Freigabe-Nr. SAB 110 Mitarbeiter Buchhaltung Bulletin Nr. 110 AGENTUR: Securities and Exchange Commission. AKTION: Veröffentlichung des Personalabrechnungsbulletins. ZUSAMMENFASSUNG: Dieses Personalabrechnungsbulletin (SAB) bringt die Ansichten des Personals in Bezug auf die Anwendung einer vereinfachten Methode zum Ausdruck, wie in SAB Nr. 107 (SAB 107) erörtert, bei der Entwicklung einer Schätzung der erwarteten Laufzeit der Optionen für einfache Vanilleaktien gemäß Statement of Financial Accounting Standards Nr. 123 (überarbeitet 2004), Aktienbasierte Vergütung. Insbesondere das in SAB 107 angegebene Personal, dass es eine Unternehmenswahl akzeptiert, um die vereinfachte Methode zu nutzen, unabhängig davon, ob das Unternehmen über ausreichende Informationen verfügt, um verfeinerte Schätzungen des erwarteten Zeitraums vorzunehmen. Zu der Zeit, als SAB 107 ausgestellt wurde, glaubten die Mitarbeiter, dass detailliertere externe Informationen über das Ausübungsverhalten von Mitarbeitern (z. B. die Ausübungsmuster von Mitarbeitern der Industrie oder andere Kategorien von Unternehmen) den Unternehmen im Laufe der Zeit leicht verfügbar wären. Daher stellte das Personal in SAB 107 fest, dass es nicht erwarten würde, dass ein Unternehmen die vereinfachte Methode für Aktienoptionszuschüsse nach dem 31. Dezember 2007 verwendet. Das Personal versteht, dass solche detaillierten Informationen über das Ausübungsverhalten der Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2007 nicht breit verfügbar sind. Dementsprechend wird das Personal unter bestimmten Umständen die Anwendung der vereinfachten Methode über den 31. Dezember 2007 hinaus akzeptieren. DATUM: 21. Dezember 2007 FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKT: Sandie E. Kim oder Mark J. Barrysmith, Amt für Der Hauptbuchhalter (202) 551-5300 oder Craig C. Olinger, Abteilung der Corporation Finance (202) 551-3400, Securities and Exchange Commission, 100 F Street NE, Washington, DC 20549. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN: Die Statements in der Personalabrechnung Bulletins sind weder Regeln noch Auslegungen der Kommission, noch werden sie veröffentlicht, soweit sie die amtliche Genehmigung der Kommission tragen. Sie repräsentieren Interpretationen und Praktiken, gefolgt von der Division of Corporation Finance und dem Amt des Chief Accountants bei der Verwaltung der Offenlegungsanforderungen des Federal Securities Law. Nancy M. Morris Sekretär Datum: 21. Dezember 2007 Part 211 8211 GEÄNDERT Dementsprechend wird Teil 211 des Titels 17 des Code of Federal Regulations durch das Personal Accounting Bulletin Nr. 110 an die Tabelle in Teilabschnitt B geändert. PARTNERSCHAFTSRECHNUNG BULLETIN NR . 110 Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wird die Frage 6 von Abschnitt D.2 von Thema 14, Anteilsbasierte Vergütung, von der Stabstelle ersetzt und ersetzt. Der Staff Accounting Bulletin Series. Die Frage 6 von Thema 14: D.2 (in der geänderten Fassung) bringt die Ansichten des Personals in Bezug auf die Anwendung einer vereinfachten Methode zur Entwicklung einer Schätzung der erwarteten Laufzeit von Plain-Vanille-Aktienoptionen gemäß der Rechnungslegungsnormen Nr. 123 ( Revised 2004), Aktienbasierte Vergütung. Hinweis . Der Wortlaut der SAB 110 wird nicht im Bundesgesetzbuch enthalten sein. THEMA 14: AKTIENBASIERTE BEZAHLUNG D. Bestimmte Annahmen, die bei Bewertungsmethoden verwendet werden 2. Erwartete Laufzeitfaktoren: Die Gesellschaft E gewährt ihren Mitarbeitern Aktienoptionen, die folgende Grundmerkmale aufweisen: 75 Die Aktienoptionen werden bei der Geldausübung gewährt Voraussetzung für die Erbringung einer Dienstleistung über das Wartezeitdatum 76 Wenn ein Mitarbeiter vor der Ausübung der Dienstleistung den Dienst beendet, verfällt der Arbeitnehmer die Aktienoptionen. Wenn ein Mitarbeiter nach der Ausübung der Dienstleistung den Dienst beendet, 90 Tage) und Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar und nicht übertragbar. Unternehmen E nutzt das Black-Scholes-Merton-Closed-Form-Modell zur Bewertung seiner Mitarbeiteraktienoptionen. Frage 6: Da Aktienoptionen mit diesen Plain-Vanille-Merkmalen in erheblichen Mengen von vielen Unternehmen in der Vergangenheit bewilligt wurden, sind die Mitarbeiter über alle einfachen Methoden informiert, die zur Einschätzung des erwarteten Terms verwendet werden können. Interpretive Response: Wie bereits erwähnt, versteht das Personal Dass ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, auf seine historischen Ausübungsdaten zurückzugreifen, feststellen kann, dass bestimmte alternative Informationen, wie beispielsweise Ausübungsdaten für Mitarbeiter anderer Unternehmen, nicht leicht zugänglich sind. Als solche können einige Unternehmen Schwierigkeiten bei der Herstellung einer verfeinerten Schätzung der erwarteten Begriff. Wenn ein Unternehmen zu dem Schluss gelangt, dass seine historische Aktienoptionsübungserfahrung keine angemessene Grundlage für die Einschätzung der erwarteten Laufzeit bietet, akzeptiert das Personal die folgenden vereinfachten Verfahren für Plain-Vanille-Optionen, die mit den vorstehend genannten Faktoren übereinstimmen: (Vesting term ursprüngliche Vertragslaufzeit) 2). Unter der Annahme einer zehnjährigen ursprünglichen Vertragslaufzeit und abgestufter Gewährleistung über vier Jahre (25 der Optionen in jeder Gewährungswährung jährlich) für die Aktienoptionen in dem oben beschriebenen Faktor würde die erwartete erwartete Laufzeit 6,25 Jahre betragen. 77 Die akademische Forschung über die Ausübung von Optionen, die Führungskräften ausgegeben werden, bietet eine allgemeine Unterstützung für die Ergebnisse, die durch die Anwendung dieser Methode entstehen würden. 78 Beispiele für Situationen, in denen das Personal glaubt, dass es sinnvoll sein kann, dieses vereinfachte Verfahren zu verwenden, umfassen Folgendes: Ein Unternehmen verfügt nicht über ausreichende historische Ausübungsdaten, um eine angemessene Grundlage für die Einschätzung des erwarteten Zeitraums aufgrund des begrenzten Zeitraums zu liefern Ihre Aktien wurden öffentlich gehandelt. Ein Unternehmen ändert signifikant die Laufzeiten seiner Aktienoptionszuschüsse oder die Arten von Mitarbeitern, die Aktienoptionszuschüsse erhalten, so dass ihre historischen Ausübungsdaten keine angemessene Grundlage für die Einschätzung der erwarteten Laufzeit darstellen können. Ein Unternehmen hat oder erwartet erhebliche strukturelle Veränderungen in seinem Geschäft, so dass seine historischen Ausübungsdaten nicht mehr eine vernünftige Grundlage für die Einschätzung der erwarteten Laufzeit. Das Personal versteht, dass ein Unternehmen über ausreichende historische Ausübungsdaten für einige seiner Aktienoptionszuschüsse verfügen kann, aber nicht für andere. In solchen Fällen wird das Personal die Anwendung der vereinfachten Methode nur für einige, aber nicht für alle Aktienoptionszuschüsse akzeptieren. Das Personal glaubt auch nicht, dass es für ein Unternehmen notwendig ist, über ein Gittermodell nachzudenken, bevor es entscheidet, dass es berechtigt ist, diese vereinfachte Methode zu verwenden. Darüber hinaus widerspricht das Personal der Verwendung dieses vereinfachten Verfahrens nicht in Zeiträumen, bevor die Beteiligung eines Unternehmens an einem öffentlichen Markt gehandelt wird. Wenn ein Unternehmen diese vereinfachte Methode nutzt, sollte das Unternehmen im Anhang der Jahresrechnung die Verwendung der Methode, den Grund für die Anwendung der Methode, die Art der Aktienoptionsbeihilfen, für die die Methode angewandt wurde, offen legen, wenn die Methode nicht angewendet wurde Die für alle Aktienoptionszuschüsse verwendet wurden, und die Perioden, für die die Methode verwendet wurde, wenn die Methode nicht in allen Perioden verwendet wurde. Unternehmen, die über eine ausreichende historische Aktienoption verfügen, können diese vereinfachte Methode nicht anwenden. Darüber hinaus soll diese vereinfachte Methode nicht als Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit von verfeinerten Schätzungen des erwarteten Begriffs herangezogen werden. Wie oben in Frage 5 angemerkt, glaubt das Personal, dass detailliertere externe Informationen über das Übungsverhalten im Laufe der Zeit für Unternehmen leicht verfügbar sind. Daher erwartet das Personal nicht, dass eine solche vereinfachte Methode für Aktienoptionszuschüsse verwendet wird, wenn relevantere Detailinformationen breit verfügbar sind. 75 Mitarbeiteraktienoptionen mit diesen Merkmalen werden manchmal als Plain-Vanilla-Optionen bezeichnet. 76 In diesem Tatbestand entspricht die erforderliche Dienstzeit der Wartezeit. 77 Berechnet als 1-Jahr-Sperrfrist (für die ersten 25 Pensionsverpflichtungen) plus 2-jährige Sperrfrist (für die zweiten 25 Pensionsansprüche) plus 3-jährige Sperrfrist (für die dritten 25 Pensions - Geteilt durch 4 Gesamtjahresjahre und 10 Jahre Vertragslaufzeit dividiert durch 2, dh ((1234) 4) 10) 2 6,25 Jahre. 78 J. N. Carpenter, Die Ausübung und Bewertung von Aktienoptionen, Journal of Financial Economics. 1998, S. 127-158 untersucht eine Stichprobe von 40 NYSE - und AMEX-Unternehmen im Zeitraum 1979-1994, wobei Aktienoptionsbedingungen in etwa mit den im Fact-Set und dem Beispiel dargestellten Bedingungen übereinstimmen. Die mittlere Ausübungsdauer betrug 5,83 Jahre und der Median 6,08 Jahre. Die durchschnittliche Ausübungszeit ist kürzer als die erwartete Laufzeit, da die Stichprobe nur ausgeübte Optionen enthielt. Weitere Untersuchungen zu Exekutivoptionen sind ua J. Carr Bettis John M. Bizjak und Michael L. Lemmon, Ausübungsverhalten, Bewertung und Anreizeffekte von Mitarbeiterbeteiligungsoptionen, die im Journal of Financial Economics erscheinen. Eine der wenigen Untersuchungen über nicht-exekutive Mitarbeiteroptionen, die das Personal kennt, ist S. Huddart, Muster der Aktienoptionsübung in den Vereinigten Staaten, in: J. Carpenter und D. Yermack, Hrsg. Executive Compensation und Shareholder Value: Theorie und Nachweis (Kluwer, Boston, MA, 1999), S. 115-142. Modified: 12212007Geschäftssteuergesetz Actx00A0 (RSC 1985, Z 1 (5. Supp.)) Randnotiz: Abzugsfähig 110 (1) Für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens eines Steuerpflichtigen für ein Steuerjahr kann ein solcher abgezogen werden Folgende Beträge anwendbar Randnotiz: Arbeitnehmeroptionen d) ein Betrag in Höhe von 12 des Betrags der in Ziffer 7 Absatz 1 vorgesehenen Leistung, den der Steuerpflichtige im Jahr in Bezug auf eine Sicherheit erhalten hat, die ein bestimmtes Qualifikationsmerkmal besitzt Hat die Person nach dem 15. Februar 1984 vereinbart, im Rahmen einer Vereinbarung oder im Zusammenhang mit der Übertragung oder sonstigen Veräußerung von Rechten aus der Vereinbarung zu verkaufen oder zu erteilen, wenn i) die Sicherheit im Rahmen der Vereinbarung durch den Steuerpflichtigen oder eine nicht handelnde Person erworben wurde Unter den in Absatz 7 Absatz 1 Buchstaben c), a) genannten Umständen unter den in Ziffer 7 Absatz 1 Buchstaben c), a) vorgeschriebenen Anteilen zum Zeitpunkt der Veräußerung oder der Ausgabe (B) eine vorgeschriebene Aktie wäre Wenn sie zum Zeitpunkt der Veräußerung des Steuerpflichtigen an den Steuerpflichtigen ausgegeben oder an den Steuerpflichtigen verkauft worden wäre, (C) zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Ausgabe eine Einheit eines Investmentfondsvertrages gewesen wäre, wenn diese vom Treuhand - Nicht identisch mit der Sicherheit waren, oder (D) eine Einheit eines Investmentfondsvertrages gewesen wäre, wenn (I) sie an den Steuerpflichtigen ausgegeben oder verkauft worden wäre, sobald der Steuerpflichtige die Rechte aus dem Vertrag beseitigt hat, und (Ii) die nicht vom Sicherungsfonds erteilten Anteile nicht ausgegeben worden sind, (ii) wenn die Rechte aus dem Vertrag nicht durch den Steuerpflichtigen erworben wurden, weil die Rechte nach Ziffer 7 (1.4) Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML (1) Der Betrag, den der Steuerpflichtige für den Erwerb der Sicherheit aus dem Vertrag zu zahlen hat, ist nicht niedriger als der Betrag, zu dem (I) der Marktwert des Wertpapiers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (II) Die vom Steuerpflichtigen gezahlt wurden, um das Recht auf den Erwerb der Sicherheit zu erwerben, und (B) zu dem Zeitpunkt unmittelbar nach der Vereinbarung der Steuerpflichtige mit der (I) der jeweiligen qualifizierten Person (II) gegenseitig handlungsfähig war Qualifizierende Person, die damals ein Arbeitgeber des Steuerpflichtigen war und sich nicht mit der betreffenden qualifizierten Person auf der Strecke befasste, und (III) die qualifizierte Person, deren Steuerpflichtiger im Rahmen der Vereinbarung ein Recht auf Erwerb einer Sicherheit hatte , Und (iii) wenn die Rechte aus dem Vertrag durch den Steuerpflichtigen infolge einer oder mehrerer Verfügungen erworben wurden, auf die Absatz 7 (1.4) angewandt wurde, (A) der Betrag, den der Steuerpflichtige für den Erwerb der Sicherheit aus dem Vertrag zu zahlen hat, nicht In Höhe des unter Ziffer 7 Ziffer 1.4 Buchstabe c Ziffer ii ermittelten Betrages in bezug auf die jüngste dieser Lieferungen, (B) zum Zeitpunkt unmittelbar nach der Vereinbarung (I) der Anspruchsberechtigte, der die ursprüngliche Vereinbarung getroffen hat, (I) die Rechte, die Gegenstand der ersten dieser Bestimmungen waren (in diesem Unterabsatz als ursprüngliche Vereinbarung bezeichnet), der Steuerpflichtige, Die zum damaligen Zeitpunkt Arbeitgeber des Steuerpflichtigen waren und sich mit der qualifizierten Person, die die ursprüngliche Vereinbarung geschlossen hatte, nicht auf der Strecke befassten und (III) die qualifizierte Person, die der Steuerpflichtige nach dem ursprünglichen Vertrag hatte , Ein Recht auf Erwerb einer Sicherheit, (C) den Betrag, der in Bezug auf jede einzelne Sicherheit, die der Steuerpflichtige im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung zu erwerben hatte, in dem unter Ziffer 7 Ziffer 1.4 Buchstabe c) Iv) in Bezug auf die erste dieser Verkäufe nicht niedriger war als der Betrag, um den (I) der Marktwert der jeweiligen Sicherheit zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vereinbarung (II) der Betrag, der vom Steuerpflichtigen gezahlt wurde Das Recht auf Erwerb der Sicherheit zu erwerben, und (D) für die Feststellung, ob die Voraussetzung des Absatzes 7 (Ziffer 1.4 Buchstabe c) in Bezug auf jede der besonderen Bestimmungen nach dem ersten dieser Bestimmungen erfüllt war, Der Betrag, der in Bezug auf jede einzelne Sicherheit, die im Rahmen der Vereinbarung erworben werden könnte, in dem unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iv festgelegten Betrag unter Berücksichtigung der Ansprüche, die Gegenstand der besonderen Verfügung waren, enthalten war (Ii) der Betrag, der in Bezug auf die jeweilige Sicherheit in dem nach Absatz 7 Ziffer 1.4 Buchstabe c Ziffer ii ermittelten Betrag in Bezug auf die letzte der vorangehenden Verfügungen enthalten war Disposition Randnotiz: Wohltätige Spende von Arbeitnehmeroptionspapieren (d.01) vorbehaltlich Ziffer 2.1, wenn der Steuerpflichtige eine im Jahr durch den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Vereinbarung im Sinne des § 7 Abs. 1 erworbene Sicherheit in Anspruch nimmt, So ist ein Betrag in Höhe von 12 der in Absatz 7 Ziffer 1 Buchstabe a der Richtlinie vorgesehenen Kürzung der Kaution in Höhe von zwölf der Leistung zu zahlen, die der Steuerpflichtige im Jahr erhalten hat Des Erwerbs der Sicherheit und des Betrags, der dieser Vorteil gewesen wäre, wenn der Wert des Wertpapiers zum Zeitpunkt seines Erwerbs durch den Steuerpflichtigen dem Wert des Wertpapiers zum Zeitpunkt der Verfügung entsprach, wenn (i) Sicherheit ist eine in Unterabsatz 38 (a.1) (i) beschriebene Sicherheit, (ii) Aufgehoben, 2002, c. 9, s. 33 (1) (iii) das Geschenk wird im Jahr und am oder vor dem Tag gemacht, der 30 Tage nach dem Tag ist, an dem der Steuerpflichtige die Sicherheit erworben hat, und (iv) der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Abzug nach Absatz (d ) In Bezug auf den Erwerb der Sicherheit Marginal Note: Idem (d.1), wenn der Steuerpflichtige (i) nach Absatz 7 (1) (a) nach Ziffer 7 (1.1) eine Leistung erhalten hat Im Jahr für eine vom Steuerpflichtigen nach dem 22. Mai 1985 erworbene Aktie, (ii) die Aktie (ansonsten als Folge des Todes des Steuerpflichtigen) nicht oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum des Steuerpflichtigen ausgetauscht hat (Iii) einen Betrag nach Absatz 110 (1) (d) nicht für die Leistung bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr in Höhe von 12 des Betrags der Leistung abgezogen hat. Randnotiz: Prospectors and grubstakers shares (d.2), in denen der Steuerpflichtige gemäß § 35 Abs. 1 Buchst. D einen Betrag in Höhe des Betrags in Höhe des Betrags in Höhe des in den Jahren ab dem 22. Mai 1985 eingegangenen Anteils des Steuerpflichtigen für das Jahr einbezahlt hat 12 dieses Betrags, es sei denn, dieser Betrag ist von der Einkommenssteuer in Kanada befreit, weil eine Bestimmung in einem Steuerabkommen oder einer Vereinbarung mit einem anderen Land, das die Kraft des Rechts in Kanada hat, Randnotiz: Arbeitgeber Aktien (d.3), wo der Steuerpflichtige Hat nach Ziffer 147 (10.4) einen Betrag bei der Berechnung des Einkommens des Steuerpflichtigen für das Jahr in Höhe von 12 dieser Summe enthalten. Randnotiz: Abzüge für Zahlungen f) Sozialleistungen, die auf der Grundlage eines Mittels, Erfordernis oder Einkommensprüfung und unter Berücksichtigung der Klausel 56 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i Buchstabe a Ziffer 56 Absatz 1 Buchstabe u bei der Berechnung des Einkommens des Steuerpflichtigen für das Jahr oder eines Betrags, der (i) Von der Einkommensteuer in Kanada wegen einer Bestimmung in einem Steuerabkommen oder einer Vereinbarung mit einem anderen Land, das die Kraft des Rechts in Kanada hat, (ii) Entschädigung, die unter einem Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer Entschädigungsrecht von Kanada oder einer Provinz in Bezug auf eine Verletzung , Invalidität oder Tod, mit Ausnahme solcher Entschädigungen, die eine Person als Arbeitgeber oder ehemaliger Arbeitgeber der Person erhält, für deren Verletzung, Invalidität oder Tod die Entschädigung gezahlt wurde, (iii) Erwerbseinkommen mit einer vorgeschriebenen internationalen Organisation (iv ) Der Steuerpflichtigen Einkommen aus der Beschäftigung mit einer vorgeschriebenen internationalen Nichtregierungsorganisation, in der der Steuerpflichtige (A) nicht zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr ein kanadischer Staatsbürger war, (B) war eine nichtansässige Person unmittelbar vor Beginn dieser Beschäftigung in Kanada, und (C) wenn der Steuerpflichtige in Kanada ansässig ist, in Kanada nur für die Zwecke dieser Beschäftigung ansässig ist oder (A) die Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen als Mitglied der kanadischen Streitkräfte oder als Polizeibeamter (Nach Feststellung durch das Departement für nationale Verteidigung), das (i) für eine Risikoberechtigung auf Stufe 3 oder höher (wie vom Department of National Defence bestimmt) beurteilt wird, oder (II), bewertet bei einem Risiko-Score von mehr als 1,99 und weniger als 2,50 (von der Abteilung für nationale Verteidigung bestimmt) und durch den Minister für Finanzen bestimmt, und (B) die Beschäftigung Einkommen, das so durch den Steuerpflichtigen verdient worden wäre, wenn der Steuerzahler bezahlt worden wäre Der Höchstsatz, der von Zeit zu Zeit während der Mission auf ein nicht unterstelltes Mitglied der kanadischen Streitkräfte angewandt wird, soweit es in die Berechnung des Einkommens der Steuerzahler für das Jahr einbezogen ist. Randnotiz: Finanzielle Unterstützung (g) (I) der Steuerpflichtige im Jahr eines Programms gemäß Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe r Ziffer ii oder iii ein von dem Amt für Beschäftigung und soziale Entwicklung errichtetes Programm erhalten hat Oder eines vorgeschriebenen Programms, (ii) finanzielle Unterstützung für die Zahlung von Studiengebühren des Steuerpflichtigen, die nicht in die Berechnung eines nach Absatz 118.5 Absatz 1 abzugsfähigen Betrags einbezogen werden, bei der Berechnung der Steuerzahler, die nach diesem Teil für ein Steuerjahr zu zahlen sind ( Iii) bei der Berechnung des Einkommens des Steuerpflichtigen für das Jahr berücksichtigt wird, und (iv) bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr (h) 35% des Gesamtbetrags aller Leistungen (in diesem Absatz als US bezeichnet) nicht anderweitig abzugsfähig ist Leistungen der Sozialversicherung), die der Steuerpflichtige im Steuerjahr erhält und gemäß Artikel XVIII Absatz 5 des Übereinkommens zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich der Einkommenssteuer und des Kapitals, wie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr Kanada-United States Tax Convention Act, 1984. SC 1984, c. 20 gilt, wenn (i) der Steuerpflichtige während eines Zeitraums, der vor dem Jahr 1996 beginnt und im Steuerjahr endet, in Kanada ansässig ist und in jedem Steuerjahr, das in diesem Zeitraum endet, Ii) in dem Fall, in dem die Leistungen an den Steuerpflichtigen für eine verstorbene Person zu zahlen sind, (A) der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem verstorbenen Todesfall der verstorbene Ehegatte oder gemeinnützige Partner war, (B) der Steuerpflichtige hat Kontinuierlich während eines Zeitraums, der zum Zeitpunkt des Verstorbenen beginnt und im Steuerjahr endet, in Kanada ansässig war, (C) der Verstorbene im Hinblick auf das Steuerjahr, in dem der Verstorbene starb, ein Steuerpflichtiger beschrieb (I) und (D) in jedem Steuerjahr, das in einem Zeitraum beginnt, der vor 1996 beginnt und der im Steuerjahr endet, erhalten der Steuerpflichtige, die verstorbene Person oder beides die Sozialleistungen der USA. (I) Aufgehoben, 1994, c. 7, Sch. II, s. 78 (3) Randnotiz: Hausverlegungsdarlehen (j), in denen der Steuerpflichtige aufgrund von Ziffer 80.4 einen Betrag in den Steuerpflichtigen für das Jahr in Bezug auf eine vom Steuerpflichtigen für ein Hausverlegungsdarlehen erhaltene Leistung enthalten hat (I) die Höhe des Vorteils, den der Steuerpflichtige nach Ziffer 80.4 im Jahr erhalten hätte, wenn dieser Abschnitt nur für das Hausverlegungsdarlehen angewandt worden wäre, (ii) Die nach Ziffer 80.4 Absatz 1 Buchstabe a für das Hausverlegungsdarlehen berechnet würden, wenn dieses Darlehen in Höhe von 25.000 gewesen wäre und auf dem früheren (A) Tag, der fünf Jahre danach ist, erloschen ist Der Tag, an dem das Wohnungsverlagerungsdarlehen getätigt wurde, und (B) der Tag, an dem das Wohnungsverlagerungsdarlehen ausgelöscht wurde, und (iii) die Höhe der Leistung, die der Steuerpflichtige nach dem Jahr 80.4 in Anspruch genommen hat; Randnotiz: Teil VI.1 Steuer (k) der Betrag, der durch Multiplikation der Steuerpflichtigen nach § 191 Abs. 1 (1) für das Jahr ermittelt wird, wenn (i) das Steuerjahr vor 2010 endet, 3, (ii) wenn das Steuerjahr Endet nach 2009 und vor 2012, 3.2 und (iii) wenn das Steuerjahr nach 2011 endet, 3.5. Randnotiz: Wahl durch eine bestimmte berechtigte Person (1.1) Für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens eines Steuerpflichtigen für ein Steuerjahr ist Absatz (1) (d) in Bezug auf alle Rechte ohne Bezug auf seinen Unterabsatz (i) zu lesen Die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Vereinbarung zur Veräußerung oder Ausgabe von Wertpapieren im Sinne des Absatzes 7 (1) gewährt wird, wenn (a) die jeweilige qualifizierte Person in der vorgeschriebenen Form wählt, dass weder die jeweilige qualifizierte Person noch eine Person, Wird die Person bei der Berechnung ihres Einkommens für ein Besteuerungsjahr einen Betrag (abgesehen von einem festgelegten Betrag in Abschnitt (1.2)) in Bezug auf eine Zahlung an oder zugunsten eines Steuerpflichtigen für die Steuerzahler Übertragung oder Veräußerung von Rechten aus dem Vertrag (B) die bestimmte qualifizierte Person die Wahl mit dem Minister einreicht (c) die jeweilige berechtigte Person dem Steuerpflichtigen den schriftlichen Nachweis der Wahl vorlegt und (d) der Steuerpflichtige die Beweismittel beim Minister mit den Steuerpflichtigen zurücksendet In dem ein Abzug nach Absatz 1 Buchstabe d beantragt wird. Randnotiz: Bestimmte Menge (1.2) Für die Zwecke des Unterabschnitts (1.1) ist ein Betrag ein bestimmter Betrag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Betrag wäre ansonsten abzugsfähig für die Berechnung des Einkommens der betreffenden berechtigten Person im (B) der Betrag an eine Person (i) gezahlt wird, mit der sich die betreffende qualifizierte Person in der Länge des Streits befasst, und (ii) der weder ein Angestellter der betreffenden qualifizierten Person noch irgendeine Person ist, die nicht handelt (C) der Betrag ist für eine Vereinbarung zu zahlen, die zum Zwecke der Verwaltung der besonderen qualifizierten Personen mit dem finanziellen Risiko verbunden ist, das mit einer potenziellen Wertsteigerung der Wertpapiere im Rahmen der Vereinbarung im Sinne des Absatzes verbunden ist (1.1). Randnotiz: Bestimmte Mission (1.3) Der Finanzminister kann auf Empfehlung des Ministers für Nationale Verteidigung (in Bezug auf Mitglieder der kanadischen Streitkräfte) oder des Ministers für öffentliche Sicherheit (in Bezug auf Polizeibeamte) einen Einsatz bestimmen (1) (f) (v) (A) (II). In der Benennung ist der Tag des Inkrafttretens anzugeben, der dem Tag vorangeht, an dem die Benennung erfolgt. Randnotiz: Ersatz des Hausverlegungsdarlehens (1.4) Für die Zwecke des Absatzes 110 (1) (j) gilt ein Darlehen eines Steuerpflichtigen, der zur Rückzahlung eines Hausverlegungsdarlehens verwendet wird, als gleiches Darlehen wie die Umsiedlung Darlehen und wurden am selben Tag wie die Verlagerung Darlehen gemacht. Randnotiz: Ermittlung der Beträge im Zusammenhang mit den Optionen für die Sicherung der Arbeitnehmer (1.5) Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe d gilt a) der Betrag, der von einem Steuerpflichtigen für den Erwerb eines Wertpapiers im Rahmen einer Vereinbarung gemäß § 7 Abs. Wird ohne Bezugnahme auf eine Änderung des Wertes einer Währung eines anderen Landes als Kanada, bezogen auf die kanadische Währung, nach dem Abschluss der Vereinbarung, (b) dem Marktwert eines Wertpapiers zum Zeitpunkt der Vereinbarung in Bezug auf Die Sicherheit geleistet wird, wird unter der Annahme bestimmt, dass alle spezifizierten Ereignisse, die mit der Sicherheit verbunden sind, die nach der Vereinbarung getroffen wurde, und vor dem Verkauf oder der Ausgabe der Sicherheit oder der Disposition der Steuerpflichtigen Rechte aus dem Vertrag in Bezug auf die Sicherheit, (C) bei der Festsetzung des Betrages, der in einer Sicherheit enthalten war, die eine berechtigte Person zugestimmt hat, an einen Steuerpflichtigen zu verkaufen oder auszustellen, in dem unter Ziff Unterabsatz 7 Ziffer 1.4 Buchstabe c) Ziffer ii) Bei der Feststellung, ob die Voraussetzung des Absatzes 7 Ziffer 1.4 Buchstabe c in Bezug auf eine bestimmte Verfügung erfüllt ist, wird davon ausgegangen, dass alle mit der Sicherheit verbundenen besonderen Ereignisse vorliegen Die nach der besonderen Verfügung und vor dem Verkauf oder der Herausgabe der Sicherheit oder der Steuerpflichtigen eingetreten sind, die nachträgliche Einräumung von Rechten aus der Vereinbarung in Bezug auf die Sicherheit unmittelbar vor der jeweiligen Verfügung erfolgte. Bedeutung des spezifizierten Ereignisses (1.6) Für die Zwecke des Absatzes (1.5) ist ein bestimmtes Ereignis, das mit einem Wertpapier verbunden ist, (a) wenn die Sicherheit ein Anteil am Grundkapital eines Unternehmens ist, (i) eine Unterteilung oder eine Konsolidierung von Aktien Des Grundkapitals der Gesellschaft, (ii) eine Reorganisation des Grundkapitals der Gesellschaft und (iii) eine Aktiendividende der Gesellschaft und (b) wenn die Sicherheit eine Einheit eines Investmentfondsvertrages ist, (i) Unterteilung oder Konsolidierung der Anteile des Treuhandvermögens und (ii) die Ausgabe von Anteilen des Treuhandvermögens als Zahlung oder in Befriedigung eines Personenbezugsrechtes aus dem Trustseinkommen (vor der Anwendung des § 104 Abs )) Oder aus dem Trusts Kapitalgewinne. Randnotiz: Ermäßigung des Ausübungspreises (1.7) Wird der Betrag, der von einem Steuerpflichtigen für den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen einer Vereinbarung nach Absatz 7 (1) zu zahlen ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt gesenkt und die Bedingungen in Ziffer 1.8 erfüllt Die Verringerung, a) die Rechte, die der Steuerpflichtige im Rahmen der Vereinbarung unmittelbar vor dem jeweiligen Zeitpunkt in Anspruch genommen hat, werden von dem Steuerpflichtigen unmittelbar vor dem Erwerbszweck als verwertbar angesehen Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0084: EN: HTML b) die Rechte, die der Steuerpflichtige im Rahmen der Vereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch genommen hat, nach dem in diesem Unterabschnitt und in Unterabschnitt (1.8) als neuen Rechten bezeichneten Zeitpunkt, als vom Steuerpflichtigen erworben werden, und (c) Dass der Steuerpflichtige die neuen Rechte als Gegenleistung für die Veräußerung der alten Rechte erhält. Randnotiz: Voraussetzungen für die Anwendung des Absatzes 1.7 (1.8) Für die Kürzung gelten folgende Voraussetzungen: a) Der Steuerpflichtige würde nach Absatz 1 Buchstabe d keinen Abzug nach dem Erwerb des Steuerpflichtigen erhalten Wertpapiere im Rahmen der Vereinbarung unmittelbar nach dem jeweiligen Zeitpunkt und diesem Abschnitt ohne Bezugnahme auf Ziffer 1.7 und b) dass der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Abzug nach Absatz (1) (d) hätte, wenn der Steuerpflichtige (i) beseitigt wäre Die alten Rechte unmittelbar vor dem jeweiligen Zeitpunkt, (ii) die neuen Rechte zu einem bestimmten Zeitpunkt als Gegenleistung für die Verfügung erworben und (iii) erworbene Wertpapiere im Rahmen der Vereinbarung unmittelbar nach dem jeweiligen Zeitpunkt. Randnote: Wohltätige Gaben (2) Ist eine Person während eines Steuerjahres Mitglied einer Ordensgemeinschaft und hat als solches ein Gelübde der ewigen Armut eingenommen, so kann die Person bei der Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte für das Jahr abziehen Ein Betrag in Höhe der Gesamtsumme der Einzelpersonen Rentenansprüche und Erwerbseinkommen des Einzelnen für das Jahr (im Sinne von § 63), wenn der einzelne Einkommen im Jahr der Bestellung bezahlt wird. Randnotiz: Wohltätige Spenden bei Veräußerung von Arbeitnehmeroptionspapieren (2.1) Ist ein Steuerpflichtiger bei der Ausübung eines Rechtes, eine Sicherheit zu erwerben, die eine bestimmte qualifizierte Person dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Vereinbarung nach Absatz 7 zugestimmt hat, 1), leitet einen Vermittler oder Händler, der von einer bestimmten qualifizierten Person (oder von einer qualifizierten Person, die sich nicht auf Dauer mit der betreffenden qualifizierten Person befasst) beauftragt oder genehmigt hat, um die Sicherheit sofort zu veräußern und alle oder einen Teil des Erlöses zu bezahlen (A) wenn die Zahlung ein Geschenk ist, wird der Steuerpflichtige im Sinne von Absatz (1) (d.01) von der Sicherung Gebrauch gemacht, indem er eine Schenkung von Die Sicherheit für den qualifizierten Erfüllungsgehilfen zum Zeitpunkt der Zahlung und (b) der nach Abs. 1 (d.01) vom Steuerpflichtigen in Bezug auf die Veräußerung der Sicherheit abziehbare Betrag der nach der Formel A festgelegte Betrag ist Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML der Betrag, der nach Absatz (1) (d.01) für die Veräußerung der Sicherheit abziehbar wäre, wenn dieser Unterabschnitt ohne Bezugnahme auf diesen Absatz gelesen wurde, B der Betrag der Zahlung und C der Betrag der Erlöse aus der Veräußerung der Sicherheit. ANMERKUNG: Die Anwendungsbestimmungen werden nicht in den konsolidierten Text aufgenommen, siehe relevante Änderungsrechtsakte. R. S. 1985, c. 1 (5. Zus.), S. 110, 1994, c. 7, Sch. II, s. 78, Sch. VIII, s. 45, c. 21, s. 49, 1999, c. 22, s. 26, 2001, c. 17, s. 84 2002, c. 9, s. 33, 2005, c. 19, s. 18, c. 34, s. 81 2006, c. 4, s. 56 2007, c. 35, s. 29 2010, c. 12, s. 12, c. 25, s. 20 2013, c. 33, s. 7, c. 34, s. 237, c. 40, s. 236. Inhaltsverzeichnis Datum der Änderung: 32 2017-01-11


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